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Die angebotene Immobilie ist eine 50 Quadratmeter große Wohnung in einem Altbau aus dem Jahr 1982. Die Wohnung befindet sich auf der ersten Etage eines vierstöckigen Gebäudes und verfügt über einen Balkon mit einer Fläche von 4 Quadratmetern. Der Energieeffizienzklasse C angehörende Altbau zeigt renovierungsbedürftigen Zustand, jedoch ist eine Modernisierung im Jahr 2022 erfolgt. Ein Keller mit einer Fläche von 6 Quadratmetern ist ebenfalls vorhanden.
Die Wohnung besteht aus einem Schlafzimmer, einem Badezimmer und einem Wohnzimmer mit integrierter Küche. Die Heizung erfolgt über einen Nachtspeicherofen. Die insgesamt 2.5 Zimmer bieten ausreichend Platz für eine kleine Familie oder ein Paar.
Die Immobilie ist derzeit vermietet und eignet sich daher ideal als langfristige Kapitalanlage. Durch die gute Lage und die vorhandenen Annehmlichkeiten wie dem verglasten Balkon und dem Keller bietet die Wohnung eine attraktive Wohnmöglichkeit. Aufgrund des Renovierungsbedarfs besteht zudem die Möglichkeit, die Wohnung ganz nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Objektnummer
204#UK3byu
Objektart
Wohnung
Ort
Rhäsa
Baujahr
1982
Zustand
Teil- bzw. vollrenovierungsbedürftig
Letzte Modernisierung
2022
Verfügbar ab
sofort
Vermietet
Ja
Etage
1
Zimmer
2.5
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Balkone
1
Wohnfläche
ca. 50 m²
Kellerfläche
ca. 6 m²
Terrassenfläche
ca. 4 m²
Kellerfläche
ca. 6 m²
Kaufpreis
52.000 €
Heizkosten
50 €
Innenprovision
5,95 %
Außenprovision
5,95 %
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Energieeffizienzklasse
C
Wesentlicher Energieträger
Strom
Endenergieverbrauch
85.42 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
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- Wohnzimmer mit Vinylboden und verglastem Balkon
- Elektrospeicherofen aus 1996
- Balkon mit isolierverglasten Kunststofffenstern
- Bad mit Fenster, Dusche, Fliesen, Elektroheizung
- Küche mit Fenster, Vinylboden, Elektroheizung
Sonstiges:
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Pflichten nach GwG: Der Kaufinteressent nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressentennach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maklerverträge gelten seit dem 13.06.2014 als sog. Verbraucherverträge und werden den Regeln der §§ 312 ff BGB unterworfen. Wir werden daher vom Interessenten eine Auskunft verlangen, ob der Immobilienkauf als Verbraucher oder gewerblich stattfinden wird, um eine rechtskonforme Abwicklung zu gewährleisten. Der Käufer-Maklervertrag mit uns, kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme oder auch durch Onlinebestätigung per Button „Makler:in zahlungspflichtig beauftragen“) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in gleicher Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Hiervon ausgenommen sind gewerbliche Objekte, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Käufer. Hier zahlt meist der Käufer allein die gesamte Provision. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz, falls es zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten kommt und das Angebot provisionspflichtig ist.
Darüber hinaus gelten unsere AGBs. Abrufbar unter: https://www.gib-immo.de/agbs
Rechtshinweis
Alle Angaben in diesem Exposé wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Grundrisse müssen nicht maßstabsgerecht sein und dienen lediglich der Veranschaulichung. Das vorliegende Exposé ist als unverbindliche Information zu verstehen und kann nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Rechtskräftig ist ausschließlich der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.